
Küchenarbeitsplatten
„Jede Küchenarbeitsplatte ist ein Unikat – ein Stück Natürlichkeit in Ihrer Küche“ →
Für alle Aufträge gelten ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
ANGEBOT, ANGEBOTSUNTERLAGEN
UMFANG UND BESCHAFFENHEIT DER LIEFERUNG
LIEFERZEIT
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
EIGENTUMSVORBEHALT
BEANSTANDUNGEN BEI BAULEISTUNGEN
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist Bruckmühl. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rosenheim.